Pacht für Ihre Fläche
Sie erhalten für die Fläche eine Pacht, wahlweise als feste Monatspauschale oder als Ertragsbeteiligung. Die Höhe nennen wir Ihnen nach der Eignungsprüfung.
Für Gewerbe- und Industriebetriebe mit eigenem Grundstück: Sie verpachten eine freie Fläche ab rund 16 m². Planung, Aufbau, Betrieb, Wartung, Versicherung und Rückbau eines Batteriespeichers übernimmt unser Partnerunternehmen als Speicherbetreiber. Die Prüfung Ihrer Fläche ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erhalten für die Fläche eine Pacht, wahlweise als feste Monatspauschale oder als Ertragsbeteiligung. Die Höhe nennen wir Ihnen nach der Eignungsprüfung.
Aufstellung, Anschluss, Betrieb, Wartung und Versicherung trägt der Speicherbetreiber auf eigene Kosten. Genehmigungen und Anmeldungen holt er ein.
Der Speicher gehört dem Speicherbetreiber und wird nicht Teil Ihres Grundstücks. Nach Vertragsende baut dieser ihn auf eigene Kosten zurück.
Das Angebot richtet sich an Gewerbe- und Industriebetriebe. Für private Grundstücke und Einfamilienhäuser bieten wir es nicht an.
Aufstellung, Betrieb, Wartung und Versicherung des Speichers trägt der Speicherbetreiber. Die Grundsteuer für das Grundstück bleibt wie bisher bei Ihnen.
Rund 16 m² befestigte Fläche, einschließlich Sicherheitsabstand und Zugang für Wartung. Ob Untergrund und Zufahrt für den Speicher geeignet sind, klärt die Eignungsprüfung.
Sie sind Eigentümer oder nutzungsberechtigt, haben eine freie befestigte Fläche und einen Gewerbe-Stromanschluss in der Nähe. Ob Fläche und Anschluss im Einzelfall passen, entscheidet die Eignungsprüfung.
20 Jahre ab Inbetriebnahme. Verlängerungsmöglichkeiten sind im Flächennutzungsvertrag geregelt.
Der Speicherbetreiber baut den Speicher vollständig und auf eigene Kosten zurück und stellt die Fläche in den dokumentierten Ausgangszustand zurück.
Der Erwerber tritt in den Vertrag ein. Als Verpächter stellen Sie sicher, dass der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten übernimmt.
Sie gewähren dem Speicherbetreiber ungestörten Zugang zur Fläche für Betrieb, Wartung und Notfälle und beeinträchtigen den Betrieb des Speichers nicht. Weitere Energieanlagen auf dem Grundstück bleiben zulässig, solange die dem Speicher zugewiesene Netzanschlusskapazität unberührt bleibt. Alle Einzelheiten stehen im Flächennutzungsvertrag.
Der Speicher ist ein geschlossenes Schranksystem für die Außenaufstellung. Mit der Schutzart IP55 ist er gegen Staub und Strahlwasser geschützt und für Betriebstemperaturen von −20 bis +45 °C ausgelegt. Eine Überdachung oder ein Gebäude ist dafür nicht erforderlich. Den genauen Aufstellort legt der Speicherbetreiber gemeinsam mit Ihnen im Rahmen der Eignungsprüfung fest.
Den Flächennutzungsvertrag schließen Sie mit dem Speicherbetreiber, einem Partnerunternehmen. Seinen Namen und die Vertragsunterlagen erhalten Sie vor einer Unterschrift. Ich begleite Sie bis zur Übergabe.
Nein. Die Eignungsprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden danach, ob Sie verpachten möchten.
Geben Sie Ihre Kontaktdaten und ein paar Eckdaten zu Ihrem Grundstück an. Schätzwerte genügen, fehlende Angaben klären wir im Gespräch.
Wir melden uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung.
Dr. Michael Fuchs, Kooperationspartner eines Speicherbetreibers. Alle Angaben auf dieser Seite sind unverbindlich, maßgeblich ist der Flächennutzungsvertrag. Stand: Oktober 2026.